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Ab 11. August 2016 sehen die gesetzlichen Bestimmungen (gesetzesvertretendem Dekret Nr. 82 vom 07.03.2005) vor, jeglichen Schriftverkehr von Seiten Einzelfirmen, Aktiengesellschaften und Personengesellschaften an die öffentlichen Institutionen (Gemeinde, Provinz usw.) mittels zertifizierter E-Mailadresse (PEC) abzuwickeln.
Mitteilung (381 KB) - .PDF
10.08.2016