IMU

Südtiroler Bürgernetz

In der Sitzung vom 19. April 2013 hat der Gemeinderat die IMU-Verordnung und die IMU Hebesätze und Freibeträge für das Jahr 2013 genehmigt (vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen).

Im Gegensatz zur ehemaligen ICI fließen die IMU Einnahmen nicht nur an die Gemeinden. Einen bedeutenden Teil der IMU wird der Staat einbehalten. Im Vergleich zum Jahr 2012 ist die Aufteilung der IMU-Einnahmen zwischen Staat und Gemeinden neu geregelt. Für die Gebäude der Katastergruppen A, B, C, für die landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäude (auch wenn in der Katastergruppe D eingetragen), für welche aufgrund der Landesbestimmungen die IMU geschuldet ist, und für die Baugründe steht die Steuer zur Gänze der Gemeinde zu (Steuerkodes 3913 landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude, 3916 Baugründe, 3918 andere Gebäude). Für die Gebäude der Katastergruppe D steht die Steuer hingegen ausschließlich dem Staat zu (Steuerkode 3925).

Diese Steuer muss von den Eigentümern, bzw. von den Inhabern eines Realrechtes (Fruchtgenuss, Wohnungsrecht, Oberflächenrecht) und von den Leasingnehmern entrichtet werden, die ein Gebäude oder einen Baugrund besitzen.

Für die Berechnung der IMU muss die Steuergrundlage ermittelt werden. Diese entspricht bei Gebäuden dem Katasterertrag, der zuerst um 5% aufgewertet und dann mit den gesetzlichen Multiplikatoren multipliziert wird. Diese sind wesentlich höher als es jene für die ICI waren, z.B. bei einer Wohnung 160 statt 100. Bei Baugründen wird der Marktwert herangezogen.

Für die 1. und 2. Rate erstellt die Gemeindeverwaltung die Vorausberechnung. Die Akontozahlung ist innerhalb 17. Juni 2013 mit dem Formular F24 bei den Bank- und Postschaltern bzw. über den eigenen Homebanking Account einzuzahlen.

HINWEIS: AUSSETZUNG DER AKONTOZAHLUNG

Die Regierung hat mit Gesetzesdekret vom 21. Mai 2013 Nr. 54 die Akontozahlungen für die Hauptwohnungen samt deren Zubehör (ausgenommen jene der Kategorien A/1, A/8 und A/9) und für die landwirtschaftlichen Gebäude ausgesetzt.

Hebesätze, Freibeträge und Steuererleichterungen


Aliquote, detrazioni e riduzioni

Ordentlicher Hebesatz

6,9 ‰

Aliquota ordinaria

Gebäude der Katasterkategorien D

7,6 ‰

Immobili del gruppo catastale D

Hauptwohnung mit entsprechendem Zubehör (jeweils eine Katasterkategorie der C/6 und / oder der C/2)

4 ‰

Abitazione principale con relativa pertinenza (per ciascuna delle categorie C/6 e / o C/2)

Abzugsbetrag für die Hauptwohnung

300 €

Detrazione per abitazione principale

Abzugsbetrag für Kinder bis 26 Jahren (falls dort Wohnsitz und ordentlicher Aufenthalt)

50 € pro Kind - max 400 €

Detrazione per ogni figlio fino ai 26 anni (se residente e dimorante)

Zusätzlicher Abzugsbetrag für die Hauptwohnungen, in denen der Steuerpflichtige oder seiner Familienangehörigen mit schweren Behinderungen wohnen (gemäß Art. 3, Absatz 3 des Gesetzes 104/1992)

100 €

Detrazione aggiuntiva per le abitazioni principali abitate da soggetto passivo o dai suoi familiari con gravi disabilità (ai sensi dell'art. 3, comma 3 della Legge 104/1992)

Senioren oder Menschen mit Behinderung in Altersheimen oder Pflegeheimen: Gleichstellung Hauptwohnung

JA / SI

Persone anziane o disabili in un istituto di ricovero o sanitario a seguito di ricovero permanente: equiparazione all'abitazione principale

Hebesatz für Wohnungen für welche seit mindestens einem Jahr keine Mietverträge registriert wurden (gemäß Art. 5 der IMU Verordnung) bzw. für Ferienzwecke verwendet werden

9,9 ‰

Aliquota per abitazioni per le quali non risultano registrati contratti di locazione da almeno un anno (ai sensi dell’art. 5 del regolamento IMU) risp. le abitazioni con scopo turistico

Private Zimmervermietung
Voraussetzung: Besitz einer Mehrwertsteuer-nummer mit entsprechendem Tätigkeitskode

6,9 ‰

Attività di affittacamere
requisito: possesso di una partita IVA aperta con il relativo codice di attività

Wohnungen in kostenloser Nutzungsleihe an Verwandte und Verschwägerte
Voraussetzung: Abgabe Ersatzerklärung

6,9 ‰

Abitazioni concesse in uso gratuito parenti e affini
requisito: presentazione dichiarazione sostitutiva

Angrenzende Wohnungen
Voraussetzung: Abgabe Ersatzerklärung

6,9 ‰

Abitazioni contigue
requisito: presentazione dichiarazione sostitutiva

Vermietete Wohnungen mit Wohnsitz und registrierter Mietvertrag
Voraussetzung: Kopie Mietvertrag

6,9 ‰

Abitazioni con contratto di locazione registrato e con residenza
requisito: copia contratto locazione

Wohnungen mit Nutzung aus Arbeits- oder Studiengründen
Voraussetzung: Kopie des registrierten Mietvertrages und Abgabe Ersatzerklärung über den Arbeits- oder Studienplatz

6,9 ‰

Abitazioni con uso per motivi di lavoro o studio
requisito: copia del contratto locazione registrato e presentazione dichiarazione sostitutiva sul posto di lavoro o studio

Dienstwohnungen im Eigentum von Unternehmen, in welchen eine/r der Inhaber des Unternehmens und seine Familienangehörigen den Wohnsitz und ständigen Aufenthalt haben
Voraussetzung: Abgabe Ersatzerklärung

6,9 ‰

Abitazioni di servizio di proprietà di imprese, nelle quali uno dei/una delle titolari dell'impresa e il suo nucleo familiare hanno stabilito la propria residenza e dimora abituale
requisito: presentazione dichiarazione sostitutiva

Für die AIRE Wohnung

6,9 ‰

Per l'abitazione iscritti AIRE

Miteigentumswohnung, in den eine/r der MiteigentümerIn den Wohnsitz hat

6,9 ‰

abitazioni possedute a titolo di comproprietà nella quale uno/a dei/delle contitolari ha la residenza

Wohnungen des /der nackten Eigentümers/In mit Wohnsitz

6,9 ‰

abitazioni nelle quali il nudo proprietario/la nuda proprietaria ha la residenza;

Landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude (gemäß Art.4 der IMU Verordnung)

2 ‰

Fabbricati rurali ad uso strumentale (ai sensi dell’articolo 4 del regolamento IMU)

Hinweis: die Vordrucke für die Ersatzerklärungen liegen im Gemeindesteueramt auf.

Landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude im Sinne des Art. 9, Abs. 3 bis des GD Nr.
557/93
a) Gebäude für den Schutz von Pflanzen;
b) Gebäude für die Aufbewahrung von landwirtschaftlichen Produkten;
c) Gebäude für die Unterbringung von landwirtschaftlichen Maschinen, Geräten und landwirtschaftlichen Produkten, welche für die Bewirtschaftung oder die Zucht notwendig sind;
d) Gebäude für die Zucht und Unterbringung von Tieren;
e) Gebäude für die Tätigkeit “Urlaub auf den Bauernhof”;
f) Gebäude für die landwirtschaftlichen Mitarbeiter welche unbefristet oder befristet für zumindest 100 Tagschichten regulär angestellt sind;
g) Gebäude für die mit der Almbewirtschaftung betrauten Personen im Berggebiet;
h) Bürogebäude des landwirtschaftlichen Betriebes;
i) Gebäude für die Bearbeitung, Verarbeitung, Aufbewahrung, Veredelung oder Verkauf der landwirtschaftlichen Produkte, auch wenn diese Tätigkeiten von Genossenschaften oder Konsortien ausgeübt werden;
l) Gebäude für die landwirtschaftliche Produktion am geschlossenen Hof;
Zudem wird die Meinung vertreten, dass als landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude auch die von Landwirten betriebenen kleinen Photovoltaikanlagen gelten.


Freiwillige Steuerberichtigung

Wir machen darauf aufmerksam, dass für verspätete, verminderte oder unterlassene Zahlungen ein Strafzuschlag von 30% der geschuldeten Steuer vorgesehen ist. Für Zahlungen nach dem Fälligkeitstermin hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit der freiwilligen Steuerberichtigung mit einem geringeren Aufschlag. Diesbezüglich sind folgende Regeln zu beachten:

· Bei Verspätungen ab dem 1. und bis zum 14. Tag nach der Fälligkeit beträgt die Strafe 0,2% pro Tag zzgl. Zinsen in Höhe von 2,5%.

· Bei Verspätungen ab dem 15. Tag und bis zum 30. Tag nach der Fälligkeit beträgt die Strafe 3% zzgl. Zinsen in Höhe von 2,5%.

· Bei Verspätungen ab dem 30. Tag beträgt die Strafe 3,75% zzgl. Zinsen in Höhe von 2,5%.

Die freiwillige Steuerberichtigung für das Jahr 2012 ist noch bis zum 30. Juni 2013 möglich. Für die Berechnungen sind die Mitarbeiterinnen des Gemeindesteueramtes behilflich.

Gesetzesrahmen

· Art. 13 DL 201/2011 conv. L. 214/2011 (decreto Monti)

· Artt. 8 e 9 del D.Lgs. 23/2011 (federalismo) "in quanto compatibili"

· D.Lgs. 504/1992 (ICI) "in quanto richiamato"

· D.L. 16/2012 (decreto semplificazioni) conv. L. 44/2012

· Landesgesetz 8/2012

· Stabilitätsgesetz vom 24.Dezember 2012, Nr.228

· D.L. 54/2012 (decreto in tema di sospensione IMU)

Dipartimento delle Finanze


Detailinformationen

· Datei herunterladen: PDF Multiplikatoren (IMU)

· Datei herunterladen: PDFGemeindeverordnung über die Anwendung der Gemeindesteuer auf Immobilien (IMU)

· Datei herunterladen: PDFGemeinderatsbeschluss – IMU Verordnung

· Datei herunterladen: PDFGemeinderatsbeschluss – IMU Steuersätze und Freibeträge

· Datei herunterladen: PDFGemeindeausschussbeschluss - Richtwerte IMU für Baugründe

· Tabelle der Verwandtschaftsgrade



Formulare

· Datei herunterladen: PDF IMU Erklärung

· Datei herunterladen: PDFAnleitung zum Ausfüllen der IMU Erklärung

Zuständig