Baukonzession

Die Konzession wird auf Antrag des Bauwerbers und gegen Vorlage eines Bauprojektes, vom Bürgermeister erteilt.

Die Projekte samt allen Unterlagen müssen 12 Tage vor der Sitzung abgegeben werden und werden vor der Sitzung vom Landesbeauftragten überprüft und nachher von der Baukommission hinsichtlich der geltenden urbanistischen und baulichen Bestimmungen begutachtet.

Die Entscheidungen des Bürgermeisters über die Gesuche um Erteilung der Baukonzession müssen dem Gesuchssteller binnen 60 Tage nach Eingang des Gesuches oder nach Vorlage von zusätzlichen, vom Bürgermeister verlangten oder von den Antragsteller eingereichten Unterlagen zugestellt werden.

Die Baukonzession wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Eine Liste der erteilten Baukonzessionen wird monatlich an der Amtstafel veröffentlicht.

Der Baubeginn, der Bauleiter und die Baufirma müssen der Gemeinde mitgeteilt werden, welche für jede Nichteinhaltung der allgemeinen Gesetzesbestimmungen, der Gemeindeverordnungen sowie der in vorliegender Baukonzession festgelegten Vorschriften verantwortlich sind.

Nach Beendigung der Bauarbeiten (Bau, Umbau, Sanierung, Erweiterung), jedenfalls vor Benützung der Räume, muss vom Bauherr um die Benutzungsgenehmigung angesucht werden.

Der Bürgermeister kann eine erteilte Baukonzession widerrufen, wenn diese im Widerspruch zum öffentlichen Interesse steht oder wenn sie aufgrund falscher Unterlagen erteilt worden ist.

Voraussetzungen zur Erteilung einer Baukonzession:

Der Bauherr muss Grundstückseigentümer bzw. Gebäudeeigentümer oder eine andere berechtigte Person sein.

Einzureichende Unterlagen (vom Bauvorhaben abhängig)

  • Baugesuch versehen mit einer Stempelmarke
  • Planunterlagen in 3-facher Ausfertigung (Mappenauszug, Auszug aus dem Gemeindebauleitplan, Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, ...)
  • Planungerlagen in digitaler Form
  • technischer Bericht (urbanistische Angaben, Beschreibung)
  • ISTAT-Formular
  • Kubaturberechnung (Bestand/Neu)
  • Zustimmung Grundeigentümer

Die Unterlagen müssen von einem befugten Techniker unterschrieben bzw. digital signiert sein.

Kosten

  • 1 Stempelmarke für das Ansuchen
  • 1 Stempelmarke für die auszustellende Baukonzession

Gültigkeit 1 Jahr

Wird mit dem Bauvorhaben innerhalb eines Jahres begonnen so verlängert sich die Gültigkeit der Baukonzession ab Baubeginnsdatum um 3 Jahre.

Hat der Konzessionsinhaber um öffentliche Beiträge angesucht, so verlängert sich die Frist für den Beginn der Arbeiten um 6 Monaten ab Gewährung des Beitrages, und die Bauarbeiten müssen innerhalb von 3 Jahren ab Gewährung des Beitrages abgeschlossen werden.

Formulare