Bagatelleingriffe

Die Ermächtigung wird auf Antrag des Bauwerbers vom Bürgermeister erteilt.

Die Entscheidungen des Bürgermeisters über die Gesuche um Erteilung einer Ermächtigung müssen dem Gesuchssteller binnen 60 Tage nach Eingang des Gesuches oder nach Vorlage von zusätzlichen, vom Bürgermeister verlangten oder vom Antragsteller eingereichten Unterlagen zugestellt werden.

Die Ermächtigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt.

Bei der Besetzung öffentlichen Grundes - auch bei nur zeitweiser - als Baustelle oder für andere Zwecke, muss von der Gemeinde immer eine eigene Bewilligung angefordert und erreicht werden.

Der Bauherr und die Baufirma sind für jede Nichteinhaltung der allgemeinen Gesetzesbestimmungen, der Gemeindeverordnungen sowie der in der vorliegenden Ermächtigung festgelegten Vorschriften verantwortlich.

Der Bürgermeister kann eine erteilte Ermächtigung widerrufen, wenn diese im Widerspruch zum öffentlichen Interesse steht oder wenn sie aufgrund falscher Unterlagen erteilt worden ist.

Folgende Arbeiten können mit einer Ermächtigung durchgeführt werden:

  • Bau von Wald- und Feldwegen, Almerschliessungswegen
  • Erdbewegungsarbeiten für die Verlegung von Infrastrukturleitungen
  • Ablagerung von Aushubmaterial
  • Materialentnahme
  • Planierungen von landwirtschaftlich genutzten Kulturflächen unter 1600 m Meereshöhe
  • Errichtung von Sonnenkollektoren
  • Austausch von Fenster und Türen
  • Neueindeckung/Isolierung von Dächern
  • Isolierung von Aussenmauern
  • Errichtung Grenzmauern und Zäunen
  • ausserordentliche Instandhaltungsarbeiten

Vorausetzungen zur Erteilung einer Ermächtigung

Der Bauherr muss Grundstückseigentümer bzw. Gebäudeeigentümer oder eine andere berechtigte Person sein.

Einzureichende Unterlagen (vom Bauvorhaben abhängig):

  • Antrag um Erteilung einer Bauermächtigung versehen mit einer Stempelmarke
  • Mappenauszug, Lageplan, Skizze, Grundrisse, Schnitte, Ansichten (je nach Bauvorhaben)
  • Kopie der Wasserkonzession bei der Verlegung von Trink-, Druck- und Beregnungleitungen
  • Zustimmung aller Grundeigentümer
  • Fotodokumentation

Kosten

2 Stempelmarken (Antrag/Ermächtigung)

Gültigkeit 3 Jahre



Zuständig