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Adressen- und Wohnsitzänderung

Allgemeine Information

Wenn jemand seinen ständigen Aufenthaltsort innerhalb der Gemeinde ändert, so ist die entsprechende Erklärung über die Adressenänderung im Meldeamt abzugeben. Sollte jemand jedoch seinen ständigen Aufenthaltsort in eine andere Gemeinde verlegen, so muss die entsprechende Wohnsitzänderung in der neuen Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Die Abwicklung einer Wohnsitzänderung in eine andere Gemeinde dauert etwas länger.

Erforderliche Unterlagen:

  • Identitätskarte
  • Steuernummer
  • Nachweis, dass die Wohnung zur Verfügung des Antragstellers ist (z.B. Miet-, Kauf- oder Schenkungsvertrag bzw. bewohnbar ist (Benutzungsgenehmigung)
  • Führerschein und Kraftfahrzeugbrief (oder jeweils eine Fotokopie): Die Adressenänderung wird vom Meldeamt an das Zentralmotorisierungsamt in Rom gemeldet und von dort wird dem Bürger innerhalb von 6 Monatern ein entsprechender Aufkleber zugeschickt, der dann im Führerschein bzw. Kraftfahrzeugbrief an der entsprechenden Stelle anzubringen ist.
  • Kraftfahrzeugbriefe, die auf eine Firma lauten, müssen direkt vom Motorisierungsamt in Bozen oder über eine ermächtigte Agentur geändert werden.

Aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist eine Überarbeitung der Straßenbenennung und Hausnummerierung im gesamten Gemeindegebiet erforderlich. Die Umsetzung der Adressänderungen bzw. -richtigstellungen erfolgt schrittweise, wobei die jeweils betroffenen Bürger mittels Mitteilungsschreiben eigens benachrichtigt werden.

Datei herunterladen: PDF Checkliste bei Adressänderungen

Ausländische Staatsbürger müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorweisen:

  • gültige Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt von der Quästur
  • gültigen Reisepass bzw. Personalausweis
  • internationale Geburtsurkunde oder eine entsprechende italienische Übersetzung der Originalurkunde
  • wenn verheiratet, getrennt, geschieden oder verwitwt, die internationale Trauurkunde bzw. rechtskräftiges Scheidungsurteil oder eine entsprechende italienische Übersetzung der Originalurkunde

Italienische Staatsbürger, die im Ausland ansässig sind und bereits im Melderegister der italienischen Staatsbürger im Ausland (dem sogenannten AIRE Register) eingetragen sind, können die Änderungen betreffend Wohnsitz, Studientitel, Beruf, Zivilstand usw. beim zuständigen Konsulat im Ausland bzw. im italienischen Meldeamt beantragen.

Italienische Staatsbürger, die im Ausland ansässig sind und ihren Wohnsitz dort noch nicht gemeldet haben (also noch nicht im AIRE Register einer italienischen Gemeinde eingetragen sind), müssen den Auslandswohnsitz unter Vorlage einer Meldebestätigung der Auslandsgemeinde im zuständigen italienischen Konsulat beantragen. Von dort wird eine entsprechende Mitteilung (Mod. CONS/01) an das Meldeamt der letzten italienischen Wohnsitzgemeinde geschickt und der Antragsteller wird dort in das AIRE Register eingetragen. Alle Meldeamtsbescheinigungen sowie Identitätskarte und Reisepass können weiterhin bei der letzten italienischen Wohnsitzgemeinde beantragt werden.

Hof- und Eigennamen

Die Adresse zu einem Gebäude ist durch die Angabe der Straßenbezeichnung bzw. Fraktion und der Hausnummer definiert. Es besteht die Möglichkeit, Hof- und Eigennahmen als erläuternden zusätzlichen Teil der Adresse in die Meldeamtsdaten zu führen. Sollten Sie von dieser Option Gebrauch machen, wenden Sie sich an die Bediensteten des Meldeamtes der Gemeinde.

Zuständig


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