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Beteiligungsorganisation

Die Gemeinden können, um ihre Funktionen auf optimale und koordinierte Weise auszuführen, die Beteiligung an Gesellschaften eingehen, die zur Verfolgung des institutionellen Zweckes der Gemeinde unerlässlich sind bzw. der Produktion von Gütern und der Leistung von Diensten dienen, die von öffentlichem Interesse sind.

Die von der Gemeinde eingegangenen Beteiligungen werden anschaulich in Schaubildern dargestellt und die Tätigkeit beschreiben.

Datei herunterladen: PDF Übersicht Beteiligungsorganisation


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