Die Kommission ist für die Feststellung der Voraussetzungen zur Ausstellung der Unbewohnbarkeitserklärungen zuständig. Sie wird vom Gemeinderat gewählt, die Amtszeit entspricht jener des Gemeinderates. Die Kommission besteht aus einem Vertreter der Sanitätseinheit, der dem gebietsmäßig zuständigen Dienstleistungsbereich für öffentliche Hygiene und Gesundheit angehört und einem Techniker der Gemeinde - sofern ein solcher vorhanden ist - oder einem solchen des Wohnbauinstitutes.